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Aktuelles Thema Q2.2019

In einer Zeit mit vielen Umbrüchen bleibt (leider) ein Thema nahezu unverändert: Der (hard) Brexit kommt, - nun am 31. Oktober 2019. Damit sind die im vorherigen Aktuellen Thema Q4.2018 genannten Einflußfaktoren aktueller den je!

Und der Brexit beginnt schon jetzt sich auszuwirken:

  • Die Investitionen in der Automotive Branche brechen heftig ein:
    • Die Schaeffler-Gruppe schließt zwei ihrer drei Werke auf der Insel.
    • Honda wird 2021 das Werk in Swindon schließen.
    • Toyota wird eine Nachfolgemodell in Japan und nicht wie geplant in UK fertigen.
  • Die bedeutet natürlich für die Europäischen Zulieferer (Tier1, Tier2 und erst recht für deren Vorlieferanten) ein Totalausfall von Umsatz und Deckungsbeitrag für alle nun nicht mehr in Europa gefertigten Fahrzeuge.

Diese Verluste werden sich auch durch beste Vorbereitung auf den Brexit nicht vermeiden lassen. Sie sind unumkehrbar!

 

Aktuelles Thema Q4.2018

Es sieht wohl so aus, daß Europa und UK sich auf einen Hard Brexit am 30. März 2019 vorbereiten müssen, was in der Kürze der verbliebenen Zeit nahezu unmöglich erscheint. Um so mehr müssen die Unternehmen der EU-27 und UK sich hierauf einrichten.

Zur Anregung nachstehend einige aktuelle Informationen.

https://ec.europa.eu/info/brexit-preparedness/brexit-notices-explanation_en nur in Englisch

https://ec.europa.eu/info/brexit/brexit-preparedness/preparedness-notices_en oder https://ec.europa.eu/info/brexit/brexit-preparedness/preparedness-notices_de : Hier geben schon allein die Überschriften der jew. download-Dokumente eine Vorstellung vom kaum bewältigbaren Umfang, so die Politik nicht in letzter Sekunde eine Status Quo-Übergangsregelung schaffen sollte ...

Folgende Themen können das bestehende Geschäft stark beeinflussen:

1.     Gesellschaftsrecht: Derzeit sind britische Gesellschaften, wie z. B. die Limited  mit Verwaltungssitz in Deutschland anerkannt, nach dem Brexit entfällt die beschränkte Haftung, da sie wie Personengesellschaften behandelt werden dürften.

2.     Zoll: Personelle und technische Voraussetzungen für das Erstellen und Verwalten von Zollanmeldungen im eigenen Unternehmen müssen geschaffen werden (EORI-Nummer, ATLAS-Nutzerkonto für die Abgabe elektronischer Zollanmeldungen).

3.     Ursprungszeugnis: Local Content / EU-Content können sich erheblich verändern und Präferenzbehandlungen gefährden und können sogar prohibitive Auswirkungen auf Zulieferstrukturen haben.

4.     Güterverkehr: Das heutzutage fein gewobene just-in-time Liefersystem wird mit Sicherheit von im Warenverkehr mit der Insel in Kraft zu setzenden Kontrollwesen gestört werden. Zwischenlager und Pufferlager in der Fertigung werden wieder wachsen - müssen. - Ist der Platz / die Einrichtungen für diese Läger (noch) vorhanden?

5.     IT-Systeme: Warenwirtschaftssysteme (z. B. Bestellpunkte, Bestellprioritäten, Mindestbestände etc.; Ursprungs- u. Präferenzkalkulation), Lieferscheine, Transportpapiere, Rechnungen/Rechnungsformate: Umstellungen benötigen Zeit für Analyse und Umsetzung: Sofort beginnen!

6.     Versicherungen: Die britischen Versicherungsunternehmen werden zur Erbringung von Dienstleistungen in der Europäischen Union nicht mehr der Zulassung von Solvency II, dem europäischen Versicherungsaufsichtssystem, unterliegen, da sie als Versicherungsunternehmen aus Drittstaaten gelten; gleiches gilt für die Versicherungsvermittlung. - Ggf. sind Versicherungen umgehend zu wechseln.

7.     Wirtschaftsprüfung: Prüfer aus UK werden nicht mehr als Abschlussprüfer im Sinne der Abschlussprüferrichtlinie angesehen werden. - Gesellschafterversammlungen müssen rechtzeitig EU-Prüfer bestimmen.

8.     Verträge, Patente, CE-Standard- und REACH-Vorschriften: Definitionen/Geltungsbereiche in Verträgen sind zu prüfen und anzupassen; - Vertragslose Zustände drohen.

9.     Steuern: Ein weites Feld, auf dem ohne neue Vereinbarung gar keine Vergünstigung gilt: UK ist ein Drittland, schlimmer als der fernste Südsee-Staat, denn mit dem bestehen wahrscheinlich wenigsten irgendwelche bilateralen Vereinbarungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. - Ihr Steuerberater hat hoffentlich Zeit für Sie.

10.  Themen 1. bis 9. sind nur die Spitze des Eisbergs, der so manches Geschäftsmodell abkühlen wird / würde(?)!

 

Aktuelles Thema Q1.2018

UK - Please dont brexit !

 

 

Aktuelles Thema Q4.2017 #2

Business Improvement Partner bekam im Dezember von UNITEDINTERIM ein rares Qualitätssiegel verliehen.

Qualitätssiegel-%20JPEG

Business Improvement Partner sagt herzlichen Dank!

 

Aktuelles Thema Q4.2017

AHK-logoPorto Alegre

 

Aktuelles Thema Q3.2017

ACHTUNG! - Sich abzeichnender Handlungsbedarf auch für kleine Unternehmen und Start-ups beim kommenden BREXIT:

Nicht nur die Großen wie zum Beispiel die Drogeriekette Müller oder Air Berlin haben als Gesellschaftsform die Limited (Ltd.) gewählt, sondern auch viele kleinere Unternehmen die die Eigenkapitalhürde einer GmbH nicht nehmen konnten oder wollten. In Deutschland betrifft dies etwa 9.000 Unternehmen; hinzu kommen alle Ltd. in der restlichen EU. Eine Limited ist eine Kapitalgesellschaft nach britischem Recht. Ihre Gesellschafter haften nicht persönlich, ähnlich wie bei der deutschen GmbH. Attraktiv ist das britische Modell, weil die Gesellschafter bei der Gründung quasi kein Stammkapital aufbringen müssen.

Nach dem BREXIT würde diese Gesellschaftsform in Deutschland und sehr wahrscheinlich auch in der übrigen EU nicht mehr anerkannt und automatisch als GbR oder OHG behandelt; mit der Folge, daß bei den Gesellschaftern die persönliche Haftung eintritt. - Ein Umstand, der bei Gründung als Limited ja gerade nicht gewollt war.

Business Improvement Partner empfiehlt schon jetzt zu handeln und Engpässe bei den Registergerichten zu vermeiden; denn erst nach Eintragung als UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH sind die Gesellschafter wieder in Ihrer Haftung auf die Einlage begrenzt.

 

Aktuelles Thema Q3.2016

Schon jetzt spürbare und absehbare Folgen des BREXIT:

Jetzt

  • Kurzfristige günstige Einkäufe aus Lagerbeständen in Pfund.
  • Neugeschäft in Investitionsbereichen wie z. B. dem Bausektor, besonders in den Metropolen Englands,    erleiden heftige Einbrüche durch Abwartehaltung der Investoren.

 

in zwei Jahren, wenn keine bi-laterale Vereinbarungen mit der EU getroffen werden sollten

  • Ein Unternehmen mit Rechtsform Europäische Gesellschaft (SE) könnte nicht mehr seinen Sitz in England haben.
  • Verbot der Cloud-Nutzung auf englischen Servern mangels save-heaven-Vereinbarungen zum Datenschutz.
  • Ende der Möglichkeit mit englischer Bankenlizenz in EU Bankgeschäfte anbieten zu können.
  • Unterliegt England nicht mehr einem Beihilfeverbot für private Unternehmen.
  • Steht es England frei, ein Steuerparadies nach Singapore-Muster zu werden. Mit der Senkung der Körperschaftssteuer auf 15% hat dieser Prozess bereits begonnen
  • Einschränkungen des freien Kapitalverkehrs sind wieder möglich, wie in der Vergangenheit, als die Devisenbilanz in England sehr negativ war.
  • Einschränkung der Freiheit von Dienstleistungen.
  • Wegfall automatischer Arbeitserlaubnis auf beiden Seiten.
  • Notwendigkeit der Überprüfung von Entsendeverträgen.
  • Bei der Umsatzsteuer könnte sich vieles ändern, da nun nicht mehr die EU-Rechtsauslegungen und -Definitionen zur Anwendung kämen, z. b. bei Steuerbefreiungen, Leistungsort oder bei Reihengeschäften

 

Leider sind diese Punkte keine abschließende Aufzählung ...

 

Aktuelles Thema Q1.2015 - #2

Am 20. März 2015 Zwischen 09.30 und 12 Uhr werden bis zu 82 Prozent der Sonne verdeckt sein. Früher war das nur ein interessantes astronomisches Ereignis. Heute trägt der Solartstrom in Deutschland bereits mit bis zu 6% der Gesamtstromerzeugung bei.

Was wird geschehen, wenn etwa 12.000 Megawatt innerhalb einer viertel Stunden aus den über einer Million in Deutschland installierten Photovoltaik-Anlagen verschwinden?

Was wird geschehen, wenn um die Mittagszeit, wenn die Sonne dem Zenit am nächsten, innerhalb einer viertel Stunde 19.000 Megawatt Leistung, das entspricht 14 Atomkraftwerken, wieder eingespeist werden?

Hoffen wir, daß an diesem Tag der Himmel über Deutschland bedeckt bleiben wird und damit der Netzregelungsbedarf nicht so dramatisch ausfallen würde!

Ansonsten: Besser nochmal volltanken! Die Badewanne mit Wasser füllen! Und nochmal beim Bäcker und Supermarkt vorbeischauen ...

Update zu Q1.2015 - #2: Gratulation an die Netzbetreiber! - Nur unser Voltmeter hat etwas geschwankt.

 

Aktuelles Thema Q1.2015

Aus dem Brockhaus Lexikon von 1894 S. 318 über Griechenland, Finanzen:

Brockhaus Greece

 

Aktuelles Thema  Q1.2014

10 Jahre Business Improvement Partner

an  der Seite des Mittelstandes in Deutschland, Europa & Brasilien  !

 

 

Aktuelles Thema Q2.2013

Achtung Vorsteuer-Falle:

Bei Dauerleistungsverträgen reicht zum Vorsteuerabzug nicht allein der Vertrag mit festgelegten regelmäßigen Zahlungspflichten, sondern es ist die regelmäßige, jeweils die Bezahlung begründende Konkretisierung durch ein Rechnungspapier oder einen Bank-Abbuchungsbeleg mit entsprechenden Angaben unabdingbar:

Bei Verträgen über --wie im Streitfall-- Dauerleistungen (z.B. Mietverträgen) wird nach der Rechtsprechung der abgerechnete Leistungsgegenstand, nämlich die Vermietung für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Monat), als Teilleistung i.S. von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG erst durch die monatlichen Zahlungsaufforderungen oder -belege konkretisiert. Erst damit erhält die im Vertrag vereinbarte Monatsmiete (einschließlich gesondert ausgewiesenem Umsatzsteuerbetrag) die erforderlichen tatsächlichen Ergänzungen, aufgrund derer eine für den Vorsteuerabzug ausreichende Leistungsbeschreibung angenommen werden kann (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 154, 197, BStBl II 1988, 913; vom 9. September 1993 V R 42/91, BFHE 173, 231, BStBl II 1994, 269; vom 7. November 2000 V R 49/99, BFHE 194, 270, BStBl II 2008, 493; vom 4. Februar 2008 V B 170/06, BFH/NV 2008, 829).

Ohne Konkretisierung stellt ein auf eine Dauerleistung gerichteter Vertrag allein keine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung über einen bestimmten Leistungsgegenstand dar. Erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die gebotene Konkretisierung erfolgt ist, sei es durch eine monatliche Zahlungsaufforderung oder durch andere Zahlungsbelege, kann vom --erstmaligen-- Vorliegen einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung gesprochen werden.

BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 10.1.2013, XI B 33/12

Zum Nachlesen: http://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online

 

Aktuelles Thema Q1.2013 #1:

Change is the law of life.

And those who look only to the past or present

are certain to miss the future.  [John F. Kennedy]

Aber nicht nur betrachten sollen wir die Zukunft, sondern sie gestalten.

Viel Erfolg für 2013 ff. wünschen die Business Improvement Partner !

 

Aktuelles Thema Q3.2012: Erfahrungen Mittelständischer Unternehmer in Brasilien

Eine von der renommierten Rechtsanwalts-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner im Jahr 2011 durchgeführte Umfrage im deutschen Mittelstand bestätigt in starker Weise mit ihren Ergebnissen die von Business Improvement Partner und ALPHAMANAGEMENT empfohlene Vorgehensweise in Brasilien und Mercosur:

Laut Umfrageergebnis sind die Risiken bei Marktzugang und Ausbau der Marktposition vor Allem die staatliche Bürokratie in all ihren Formen, weit vor Korruption und Kriminalität. Viele beklagen [daß] Steuern insgesamt in Brasilien ein schwieriges Feld darstellen. Das Rechtssystem, insbesondere mit seinen komplexen arbeitsrechtlichen Gegebenheiten, kann in Brasilien äußerst unübersichtlich sein.

Zur Bewältigung dieser Risiken vermitteln Business Improvement Partner und ALPHAMANAGEMENT in Brasilien residente Interim Manager, die sich mit diesen Gegebenheiten lebendig auskennen und die vor Allem die zur Bewältigung unabdingbar notwendigen Kontakte haben; - den nur so sind zeitraubende und oft teuere oder gar mit multa (=Strafzahlung) verbundene Fehler zu vermeiden oder zu minimieren!

 

 

Aktuelles Thema Q4.2010: Interim Management in Brasilien

Brasiliens Wirtschaft boomt. Business Improvement Partner und AC ALPHAMANAGEMENT wünschen Ihren Partnern dennoch ein besinnliches Weihnachtsfest!

Damit im kommenden Jahr unsere Kunden, der deutsche und europäische Mittelstand, weiter an diesem Boom teilhaben können, strengen wir uns an, weitere Interim Projektleiter, -CFOs, -CEOs, aber auch Interim Marketing- und Vertriebsspezialisten für Sie in unser Interim-Netzwerk vor Ort in Brasilien einzubinden.

Das Photo entstand bei unserem letzten Kontakt- und Qualitätssicherungs- Besuch und gibt einen Eindruck, wie Festschmuck bei 31°C unter Palmen wirkt.

 

 

 

Aktuelles Thema Q1.2010:

Business Improvement Partner erweitert sein Netzwerk in Brasilien

Seit Jahresbeginn vermittelt BIP auch hochqualifizierte Interim-Manager als Geschäftsleiter und als Spezialisten des Finanz- und Rechnungswesen, im Marketing, in der Projektsteuerung, Fertigung, Logistik und zu Prozess- und Unternehmensaudit in São Paulo, Rio de Janeiro und landesweit.

Vor allem dem Mittelstand wird so ein hoch vertrauenswürdiger, deutschsprachiger Zugang zu schnellen, preiswerten Problemlösungen in Brasilien ermöglicht.

Mehrjährige Erfahrung in der brasilianischen und europäischen Industrie erlauben die passgenaue Identifikation des in Brasilien residenten, sofort wirksamen Interim-Managers aus dem handverlesenen Manager-Pool unseres brasilianischen Partners und den operationel einfachen Kontakt mit ALPHAMANAGEMENT und Business Improvement Partner in Deutschland.

 

 

 

Aktuelles Thema Q1.2009: Das Subprime-Debakel heißt nun Finanzkrise

Allerorten wird der Ruf nach mehr Kontrolle(n) bei Finanzgeschäften und bei bilanzierenden Unternehmen und vor allem bei den Banken laut. Aber was ist aus den vorhergegangenen Rufen nach mehr Transparenz geworden: Shareholder  Value Reporting.

US-GAAP haben das das Ziel verfolgt, dem Aktionär zeitnah möglichst alle Risiken und vor allem alle - abschöpfbaren - Werte im Unternehmen aufzuzeigen. Für das Management das ideale Instrument zur Bonussteuerung, ja -generierung. Das IAS-Board über die kritisch-große Masse an den US-Börsen genötigt, sich weitgehend und von Spitzfindigkeiten in Spezialgebieten der Bilanzierung abgesehen, den US-GAAP anzugleichen, hat so auch aus dem IFRS  eine Art Schätzwesen-Regelung entstehen lassen. Sicher, HGB-Wertansätze mit strengem Niederstwertprinzip zeigten nicht für jeden Aktionär den wahren Unternehmenswert. Aber dafür waren sie eher stetig auf dem Periodenstrahl und weniger gut für Überraschungen.

Schon vor einem Jahr wurde ich das Gefühl nicht los, daß das ganze Debakel,   - über das in den Vorquartalen von mir beschriebene Ausmaß kann ich heute nur noch lächeln - , daß, wenn die ganze G8-Welt regelmäßig nach deutschem HGB bilanziert hätte, wir vielleicht eine flachere Wirtschaftsentwicklung in den letzten fünf Jahren erlebt hätten, aber uns ein Subprime-Debakel, das sich selbstverstärkend zur Weltwirtschafts(vertrauens)krise entwickelte, erspart geblieben wäre.

Warum? - Gleich, ob Industrieunternehmen oder Bank:

    Anschaffungen gleich ob Maschienen, Finanzbeteiligungen oder Subprime-Zertifikate wären zum Anschaffungspreis oder niedriger in den Bilanzen ausgewiesen worden; Verluste realisiert, Gewinne (still) thesauriert, nicht aber ausgeschüttet oder verbonifiziert worden.

    Ein Absenz der heute verpflichtenden ad hoc-Berichterstattung ermöglichte, Wertberichtigungen auf Berichtstermine hinauszuschieben, - was bei der heutigen Verflechtung eben diese Domino-Effekte nicht oder mit weniger starken Ausschlägen im Zeitablauf auftreten lassen würde.

    Die nicht verbonifizierten Mittel und die aus der HGB-Systematik zwangsläufig nicht ausgeschütteten Mittel der Unternehmen dienten billiger und effizienter für die Volkswirtschaften eine dennoch, aber weniger galoppierende Rezession aufzufangen.

Fazit:

Die schon in den letzten Jahren eingeführten strengeren Kontrollen haben mit Ihren ad hoc-Berichtspflichten das Problem, das sie vermeiden helfen sollten, eher verschärft.

Wir brauchen weniger Regulierung und mehr Vertrauen in den Rahmenbedingungen eines Ordentlichen Kaufmann.

Sollten nicht in diesem Grundton europäische Rechnungslegungsnormen weiterentwickelt werden, - auch, wenn das HGB heute nach Old-Economie klingt?

 

 

 

Aktuelles Thema Q2.2008: Nachgerechnet - Das Subprime-Debakel 2

  • Im Herbst 2007 hörte es sich wagemutig an, von bis zu 100 Mrd. US$ Abschreibungsbedarf zu sprechen.
  • Ende März waren 300 Mrd. US$ in aller Munde.
  • Seit April werden nun mit  600 Mrd. US$ gerechnet.

Klar ist, daß wir wohl erst nach Testierung und Veröffentlichung der Jahresbilanzen 2008 im Frühjahr das tatsächliche Ausmaß dieser höllischen Finanzmathematik kennen werden. - Mit den Folgen werden wir wohl noch länger zurecht kommen müssen:

Transparenz und permanenter persönlicher Bankenkontakt ist jetzt gerade für den Mittelstand noch unabdingbarer zur Erlangung von Fremdkapital für Modernisierung und Expansion!

 

 

 

Aktuelles Thema Q4.2007 #2: Nachgerechnet - Das Subprime-Debakel

Wo ist eigentlich das ganze Geld geblieben?

Bisher haben einige große Adressen ihre Bilanzen an die beizumessenden Werte angeglichen:

  • Citygroup                                        17    Mrd. US$
  • Merill Lynch                                      8    Mrd. US$
  • Deutsche Bank                                 3,2  Mrd. US$
  • UBS                                               14,4  Mrd. US$
  • Bank of America                                3    Mrd. US$
  • LB=BW                                            1,2  Mrd. US$
  • Wells Fargo                                      1,4  Mrd. US$
  • Barclays                                          2,9  Mrd. US$
  • Bear Stearns                                     2    Mrd. US$
  • JP Morgan                                        2,1  Mrd. US$

Summe dieser Wertberichtigungen:             55    Mrd. US$

  • Countrywide                                      ?
  • General Electric Finance                    ?
  • ...                                                   ??

Summe aller Wertberichtigungen 2007:    >100    Mrd. US$ ?

Zunächst ist dieses Geld ja nicht verschwunden. Die (Bau-) Handwerker wurden bezahlt. Mit Geld, das die Bauherrn von den Hypothekeninstituten geliehen haben mit dem Versprechen, es Ihnen nach und nach zurück zu zahlen. Die Hypothekeninstitute liehen sich die Mittel dafür in der Welt mit dem gleichen Versprechen.

Diese Versprechen basieren auf zukünftig zu erwirtschaftenden Werten (~BIP). Deshalb sind keine (Geld-) Werte verschwunden, sondern sie werden wohl nicht erwirtschaftet werden.

Wenn nun die Notenbanken den Kreditinstituten zur Seite springen, um Schlimmeres zu verhindern, dann tun sie dies nicht mit erwirtschaftetem Geld, sondern sie drucken es: Das nennt man dann Inflation. - Ein nicht harmloses Zusammentreffen mit der gleichzeitig stark schwindenden Neigung der Hypothekenbanken, schlecht besicherte Kredite heraus zu legen, die sie sich jetzt ja auch nur wesentlich schwieriger selbst beschaffen können.

Vielleicht ist das erst der Anfang der Probleme für die (Bau-) Handwerker.

Quellen: Frankfurter Allgemeine Zeitung; Financial Times Deutschland

 

Aktuelles Thema Q4.2007 #1: Vom Gutenberg- zum Google-Universum?

 Hat mondiale Meinungsbildung Einfluß auf Anlageentscheidungen?

Zur besinnlichen Zeit Überlegungen zur Verknüpfung von marktführender Suchmaschiene mit offener Enzyklopädie und elektronischem Werbe- und Markt- [Mind-] Forschungs-Werkzeug

Unter Führung des weithin geschätzten Prof. Hermann Maurer der Universität Graz wurde an der TU Graz eine Studie [.pdf ~7,5MB] erstellt, die sensibilisiert und nachdenklich macht, was die weltweite Verknüpfung genannter mächtiger Instrumente und eines hohen Prozentsatzes aller menschlichen Hirne in der Welt an kybernetischen Rückkopplungseffekten bewirkt. - Nicht nur an Tunnel-Effekten bei der Meinungsbildung, sondern an wirtschaftlichen, politischen Wellen-Effekten, an Strömungen in Wissenschaft und Forschung, ja der Modellierung/Fortentwicklung des Main Stream. - So wird dort vor dem monopolistischen Verhalten des Marktführers gewarnt, der bedrohe, wie wir die Welt sehen und wie wir als Individuen wahrgenommen werden.

Interessante Feiertagslektüre: [.pdf ~7,5MB]

Report on dangers and opportunities posed by large search engines, particularly Google
September 30, 2007
H. Maurer, Co-author, editor and responsible for the project, Institute for
Information Systems and Computer Media, Graz University of Technology
Co-authors in alphabetical order:
Dipl. Ing. Dr. Tilo Balke, L3S Hannover
Professor Dr. Frank Kappe, TU Graz
Dipl. Ing. Narayanan Kulathuramaiyer, TU Graz
Priv. Dozent Dr. Stefan Weber, Uni Salzburg
Dipl. Ing. Bilal Zaka, TU Graz
 

 

Aktuelles Thema Q3.2007: Barmittel an den Grenzen

Haben wir noch freien Kapitalverkehr?

Neue Regeln für den Bargeldtransfer über die Grenze sind zu beachten(!):

Ab 15. Juni 2007 müssen Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind – so genannte Drittländer –, einreisen oder in diese ausreisen, ihre mitgeführten Barmittel bei der zuständigen nationalen Behörde unaufgefordert anmelden. In Deutschland ist die Anmeldung schriftlich bei der Zollverwaltung abzugeben, über die die EU-Ein- oder –Ausreise erfolgt. Anmeldevordrucke erhalten Sie von Zollbediensteten und finden Sie auf der Homepage der Zollverwaltung unter www.zoll.de oder auf den links

Anzugeben sind dabei u.a.

  • der mitgeführte Betrag und die Art der Barmittel (Bargeld, Schecks, Reiseschecks, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine),
  • die Personalien des Anmeldepflichtigen,
  • die Personalien des Eigentümers,
  • die Personalien des Empfängers,
  • der Verwendungszweck der Barmittel und
  • die Herkunft der Barmittel.

Bei Nicht- oder Falschanmeldung von mitgeführten Barmitteln drohen empfindliche Geldbußen bis zu einer Million Euro.

 

Auch im Bargeldverkehr zwischen der Bundesrepublik und anderen EU-Mitgliedstaaten wird an der seit 1998 in der Bundesrepublik praktizierten Form der Bargeldkontrolle festgehalten. Demnach müssen dabei mitgeführtes Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel nur nach Aufforderung durch die zuständigen Beamten und Beamtinnen lediglich mündlich angezeigt werden. Der Schwellenwert, ab dem die Anzeigepflicht greift, wird jedoch von bisher 15.000 Euro in Anpassung an die EU-Regelung auf     10.000 Euro abgesenkt. Im Gegensatz zum EU-Recht bleiben dabei auch weiterhin Edelmetalle und Edelsteine als gleichgestellte Zahlungsmittel anzeigepflichtig.

Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro bewehrt ist.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Finanzen – Berlin , 14. Juni 2007 [www.zoll.de]

Hintergrund:Durch die Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 vom 25. November 2005, S. 9) werden die in den Mitgliedstaaten bisher praktizierten Verfahren der Überwachung des Verkehrs mit Finanzmitteln nunmehr an den Außengrenzen der EU vereinheitlicht.

 

Aktuelles Thema Q1.2007: e-mail-Signaturen

Pflichtangaben für elektronische Geschäftsbriefe
 

Am 01.01.2007 gab es eine Gesetzesänderung des § 35a GmbHG. Nunmehr ist auch auf elektronischen Geschäftsbriefen, d.h. E-Mails, eine Angabe der Pflichtangaben zwingend erforderlich.

Somit müssen nunmehr z.B. E-Mails einer GmbH, die als Geschäftsbriefe gelten, auch mit folgenden Angaben versehen sein:

  • · Angabe der Rechtsform
  • · Sitz der Gesellschaft
  • · Nennung des zuständigen Registergerichts
  • · Registernummer
  • · Benennung aller Geschäftsführer
  • Dies gilt für Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.

Jeder GmbH kann nur geraten werden, die Voreinstellungen innerhalb der Software dementsprechend zu ändern. Ansonsten drohen Sanktionen in Form von Zwangsgeldern bis zu EUR 5.000. Unter Umständen besteht auch die Gefahr, dass Mitbewerber eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das UWG aussprechen.

Quelle: juergen.becker@manatnet.com von www.manatnet.com

 

Aktuelles Thema Q4.2006: ROHSTOFFE

Die Rohölpreis-Höhenflug dieses Jahr hat uns wieder in Erinnerung gebracht, dass Commodities ihre Volativität aus Angebot  u n d  Nachfrage erhalten. An die hohen Stahlpreise hatten wir uns ja schon gewöhnt; vor allem, soweit wir von dem Boom in China (1,3 Mrd. Menschen), der Baustahl und Stahl für die Automobilindustrie dort aufsaugt, profitieren. Da sind aber auch Indien mit 1,1 Mrd. Menschen und Indonesien mit 240 Mio Verbrauchern fast so groß wie die USA, die erwachen und zu Nachfragern nach Rohstoffen werden. Wenn China, Indien und Indonesien auch nur ein Drittel des Verbrauchsniveau je Kopf von Europa (das ist ein Viertel des Verbrauchs von Japan) in den nächsten 20 Jahren erreichte, und das wären immer noch nur ein Siebtel des Verbrauchsniveau der USA, hiesse dies schlicht ein Anstieg der Weltnachfrage nach Rohstoffen um 50%. - Nein, nicht nur Öl und Stahl sondern Eisenerz, Kupfer, Bauxit, Blei, Nickel, ..., ..., Gold.

Die Exploration neuer Rohstoff-Mienen hat laut ExxonMobil in den letzten 20 Jahren stetig in der Zahl abgenommen. Die Weltvorräte für Schlüssel-Rohstoffe haben in den letzten drei Jahren extrem niedrige Stände angenommen; - es gibt Ausnahmen: Die US-Lager für Rohöl und Benzin sind derzeit - Winter 2006 - gut gefüllt.

Die Tendenz ist klar und folgt etwa 20-jährigen Zyklen: Trifft die Nachfrage von China, Indien und Indonesien auf eine im Wesentlichen unveränderte Angebotsseite, können die Preise über den Strich von 5, 10, 20 Jahren nur extrem Steigen; soweit, bis es sich lohnen wird, zu wesentlich höheren Kosten zu explorieren und schürfen und somit in neue Techniken zu investieren.

Verwandte Quellen: CIA World Factbook/M.Barrientos; Merrill-Lynch BlackRock/Andrej Brodnik; ExxonMobil (2002)

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